Der Rat hat am 10.10.2024 zwei Gesetzgebungsakte des Designschutzpakets angenommen: die überarbeitete Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs und der geänderten Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Mit den heute angenommenen Texten werden die geltenden Rechtsvorschriften zu Designs aktualisiert, um den Schutz gewerblicher Designs im Zeitalter digitaler Designs und des 3D-Drucks zu verbessern.
Damit ist der Beschlussfassungsprozess abgeschlossen.
Besserer Schutz für Designs
Durch die am 10.10. angenommene Richtlinie und Verordnung wird es einfacher und günstiger werden, Designs auf EU-Ebene registrieren zu lassen. Außerdem werden die Verfahren zwischen dem europäischen und den nationalen Systemen vereinheitlicht werden. Ferner wird eine „Reparaturklausel“ eingeführt, mit der Ersatzteile für die Reparatur komplexer Produkte vom Designschutz ausgenommen werden (z. B. Ersatzteile für die Reparatur von Autos). Es wird eine einheitliche Übergangsphase geben, um es zu ermöglichen, dass bestehende Designs von Bauelementen während des Übergangs vom bestehenden Rechtsrahmen zu den heute angenommenen Rechtsvorschriften geschützt sind.
Nächste Schritte
Nach der Billigung durch den Rat ist der Rechtsakt angenommen.
Nach Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedstaaten 36 Monate Zeit, um die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu ergreifen.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird vier Monate später gelten.
Hintergrund
Designintensive Branchen kommen für nahezu 16 % des BIP und 14 % aller Arbeitsplätze in der Union auf. Am 10. November 2020 bat der Rat die Kommission dazu, Vorschläge zur Modernisierung der nahezu 20 Jahre alten Designschutzvorschriften der EU vorzulegen.
Am 28. November 2022 veröffentlichte die Kommission ein Maßnahmenpaket mit zwei Vorschlägen: eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und eine Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs (Neufassung der Richtlinie 98/71/EG). Der Rat hat seinen Standpunkt am 25. September 2023 festgelegt.