BAG, Urteil vom 1.8.2024 – 6 AZR 271/23
1. Eine Berufung, die sich gegen ein erstinstanzliches Urteil richtet, dessen Entscheidung über einen Streitgegenstand auf mehreren selbständig tragenden Begründungen beruht, ist nur dann zulässig, wenn sie sich mit jeder einzelnen dieser Erwägungen konkret auseinandersetzt und darlegt, weshalb diese aus ihrer Sicht die Entscheidung nicht rechtfertigen (Rn. 11 ff.).
2. Eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz setzt eine den gesetzlichen Anfor-derungen entsprechende und damit zulässige Berufung voraus (Rn. 19).
(Orientierungssätze)