Der BFH hat mit Beschluss vom 29.10.2019 – VIII B 54/20 – entschieden:
NV: Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge keine durchlaufenden Posten i.S. des § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG, sondern in die Gewinnermittlung einzubeziehende Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2021-149-4