a) Zur Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung; hier: Tragfähigkeit von Indizien.
b) Zur Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz.
BGH, Urteil vom 11.7.2024 – III ZR 176/22
(Amtliche Leitsätze)