Wenig Veränderungen sind für 2025 im Etat des Bundesministeriums für Justiz zu erwarten. Laut dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (Einzelplan 07, 20/12400) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 1,04 Mrd. Euro geplant. Das sind 13,5 Mio. Euro oder 1,3 % mehr als das Jahressoll für 2024. 19,4 Mio. Euro sollen für die Haushaltsjahre ab 2026 als Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht werden.
Einnahmeseitig sind für 2025 729,8 Mio. Euro eingeplant, das sind 63,7 Mio. Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Einnahmen gehen größtenteils auf das dem Geschäftsbereich zugeordnete Deutsche Patent- und Markenamt (Kapitel 0719) mit 492,4 Mio. Euro (+ 20 Mio. Euro) sowie das Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) mit 184,2 Mio. Euro (+ 30 Mio. Euro) zurück.
Die im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0710) veranschlagten Programmausgaben des Geschäftsbereichs sollen gegenüber dem Vorjahr sinken. Mit 88,7 Mio. Euro liegt der Ansatz um 4,8 % unter dem laufenden Jahr. Weniger Ausgaben sind unter anderem mit zwei Mio. Euro für die „Zuweisung zu den Kosten der Deutschen Richterakademie“ geplant (- 986.000 Euro).
Bei den „Zuschüssen für überregionale Förderungsmaßnahmen“ mit Ausgaben von 1,5 Mio. Euro (2024: zwei Mio. Euro) ist unter anderem eine Förderung der Hate Aid gGmbH (600.000 Euro) und des Anne Frank Zentrums (625.000 Euro) eingeplant. Vorerst sind keine Mittel für „Wohnungsbauprojekte für Holocaust-Überlebende in Israel“ (2024: 470.000 Euro) vorgesehen. Die „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben“ sollen 2025 mit 2,2 Mio. Euro höher ausfallen als im laufenden Jahr (2024: 2,1 Mio. Euro). Unverändert bleiben die Zuschüsse etwa für die Stiftung Forum Recht (3,5 Mio. Euro) und die Stiftung Datenschutz (1,1 Mio. Euro).
Die Ausgaben für das Ministerium (Kapitel 0712) sollen 2025 um 13,2 Mio. Euro auf 126,4 Mio. Euro steigen. Die „zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben“ (Kapitel 0711) sollen um 58,9 Mio. Euro sinken und 238,4 Mio. Euro betragen.
Das Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) kann für 2025 vorerst mit Ausgaben von 114,9 Mio. Euro planen. Das sind 15,5 Mio. Euro mehr als im laufenden Jahr. Beim Deutschen Patent- und Markenamt sollen die Ausgaben im kommenden Jahr bei 274,0 Mio. Euro liegen, ein Plus von 21,1 Mio. Euro im Vergleich zu 2024.
Der Etat des BGH (Kapitel 0713) soll 2025 mit Ausgaben in Höhe von 61,4 Mio. Euro um 6,5 Mio. Euro höher ausfallen als in diesem Jahr. Erheblich höhere Ausgaben sind für den Generalbundesanwalt beim BGH (Kapitel 0714) vorgesehen. Der Ausgabeansatz für 2025 wird mit 77,1 Mio. Euro taxiert (2024: 59,4 Mio. Euro). Die Steigerung ist größtenteils auf die „Verwaltungskostenerstattung an die Länder“ zurückzuführen. Dieser Ansatz soll von 20,2 Mio. Euro auf 34,8 Mio. Euro steigen.
Kaum Veränderung gibt es bei den Etatansätzen für das BVerwG (Kapitel 0715), den BFH (Kapitel 0716) und das BPatG (Kapitel 0717).
(hib – heute im bundestag – Nr. 565 vom 23.8.2024)