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BFH: Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund – Fehlen der Entscheidungsgründe – Selbstbindung des BFH

BFH, Beschluss vom 28.6.2024 – I B 75/22

1. NV: Eine zur Zulassung der Revision führende Rechtsprechungsdivergenz liegt nur vor, wenn die Rechtsfrage, über die die Gerichte divergierend entschieden haben, für beide Urteile entscheidungserheblich gewesen ist.

2. NV: Die Abweichung des angefochtenen Urteils von einem finanzgerichtlichen Urteil, das inzwischen vom Bundesfinanzhof (BFH) aufgehoben worden ist, ermöglicht nicht die Zulassung der Revision aufgrund Rechtsprechungsdivergenz.

3. NV: Zur Darlegung des Verfahrensmangels der fehlenden Urteilsbegründung.

4. NV: Der BFH ist im zweiten Rechtsgang (hier: Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde) an die Auffassung gebunden, die er in der den ersten Rechtsgang abschließenden Zurückverweisungsentscheidung vertreten hat (Grundsatz der Selbstbindung).

(Amtliche Leitsätze)