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BFH: Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Nullfestsetzung

BFH, Urteil vom 17.7.2024 – XI R 18/22

NV: Die Klage gegen einen auf 0 € lautenden Steuer- beziehungsweise Steuermessbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag beziehungsweise vortragsfähigen Gewerbeverlust erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht (mehr) berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung; Anschluss an BFH-Urteil vom 30.06.2020 – IX R 3/19, BFHE 269, 314, BStBl II 2021, 859).

(Amtlicher Leitsatz)