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BGH: beA – Einreichung eines von einem anderen RA verfassten Schriftsatz ohne qualifizierte elektronische Signatur

BGH, Beschluss vom 3.7.2024 – XII ZB 538/23

Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Februar 2024 – IX ZB 30/23 – NJW 2024, 1660 [BB 2024, 770, Ls.]).

(Amtlicher Leitsatz)