Das DRSChatam 9.8.2024 seine unterwww.drsc.de abrufbare Stellungnahme zum Entwurf ED/2024/3 Renewable Electricity Contracts an den IASB übermittelt. Darin stimmt der Fachausschuss Finanzberichterstattung den Bemühungen des IASB um Klarstellungen und Anpassungen von IFRS 9 und IFRS 7 in Bezug auf Verträge über erneuerbaren Strom zu. Insb. unterstützt das DRSC die Idee eines eng begrenzten Anwendungsbereichs dieser Änderungen. Gleichzeitig hat das DRSC Nachbesserungsbedarf für den Wortlaut einiger Änderungen und teils Vorbehalte gegen einige vorgeschlagene Vertragsmerkmale geäußert. Konkret
– stimmt es den Anwendungsbereich zwar zu, schlägt aber Anpassungen insbes. zum „pay as produced“-Kriterium vor,
– ist es nicht überzeugt von den genannten Faktoren, die bei der Anwendung der Eigenbedarfsausnahme zu beurteilen sind, insbes. sieht es die Anforderung an Rückkäufe im Zusammenhang mit Teilverkäufen kritisch,
– hat es Bedenken in Bezug auf die Zusatzangabepflichten und
– schlägt als Erstanwendungszeitpunkt den 1.1.2026 vor.
Über die Anmerkungen zum ED hinaus äußert es weitere Hinweise betreffend solche Verträge, die von den Vorschlägen im ED ausgeschlossen sind, aber gleichermaßen bedeutsam sind und diskutiert wurden bzw. werden (z. B. sog. „oversized contracts“). Da es den engen Fokus der Änderungen und deren zügige Finalisierung unterstützt, regt es an, dass die Hinweise zu sonstigen Verträgen gesondert in naher Zukunft erörtert werden.
(www.drsc.de vom 12.8.2024)