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BFH: Abhilfebescheid während des Revisionsverfahrens

BFH, Beschluss vom 10.7.2024 – III R-18/24

1. NV: Setzt die Familienkasse während des Revisionsverfahrens Kindergeld in dem beantragten Umfang fest und hält der Kläger seinen Sachantrag aufrecht, wird die Revision wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.

2. NV: Ein Rechtsschutzbedürfnis folgt nicht aus dem Hinweis der Familienkasse, dass Erstattungsansprüche von Sozialbehörden einer Auszahlung des Kindergelds an den Kindergeldberechtigten entgegenstehen könnten.

(Amtliche Leitsätze)