Am 2.8.2024 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines Durchführungsrechtsakts zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting, Richtlinie (EU) 2021/2101) veröffentlicht. Die Konsultation läuft bis zum 29.8.2024. Der Entwurf besteht aus einer Durchführungsverordnung mit drei Anhängen und konkretisiert die Form und das Format der Berichterstattung. Die Angaben sollen in einem Formblatt berichtet werden (Artikel 3 Durchführungsverordnung-E), wobei der Bericht im XHTML-Format erstellt und maschinenlesbar ausgezeichnet werden soll (Artikel 4 Durchführungsverordnung-E). Die Vorschriften sollen für ab dem ersten Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre gelten (Artikel 5 Durchführungsverordnung-E).
(www.drsc.de vom 6.8.2024)