Keine Aussetzung eines Verbandsklageverfahrens mit Blick auf ein zuvor anhängig gewordenes, auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestütztes Unterlassungsklageverfahren.
BayObLG, Beschluss vom 19.7.2024 – 102 VKl 1/24 e
(Amtlicher Leitsatz)
– Die Entscheidung wird demnächst mit einem Kommentar von Einfeldt veröffentlicht.