Der BFH hat mit Urteil vom 22.7.2020 – II R 42/18 – entschieden:
Ein nach Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Todes wegen erworbener Pflichtteilsanspruch ist eine rechtlich geschützte Position von wirtschaftlichem Wert, die bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen des erwerbenden Ehegatten hinzuzurechnen ist.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2021-84-5