-tb- Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat seinen Entwurf ED 90 „Änderungen der IPSAS als Ergebnis der Anwendung von IPSAS 46 ‚Bewertung‘“ veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen würden den aktuellen Betriebswert in IPSAS 12 „Vorräte“, IPSAS 21 „Wertminderung von nicht zahlungswirksamen Vermögenswerten“ und IPSAS 31 „Immaterielle Vermögenswerte“ einführen und IPSAS 3 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von buchhalterischen Schätzungen und Fehlern“ eine Definition von buchhalterischen Schätzungen hinzufügen. Die PM ist unter https://www.ipsasb.org/news-events/2024-08/ipsasb-proposes-amendments-ipsas-result-application-ipsas-46-measurement abrufbar. Kommentare werden bis zum 29.11.2024 erbeten.
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