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BFH: Zur Nutzung des beSt eines Mitgesellschafters

BFH, Beschluss vom 28.6.2024 – I B 41/23 (AdV)

NV: Eine nach § 52a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer Berufsausübungsgesellschaft versehen ist und über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eines anderen Gesellschafters übermittelt wird.

(Amtlicher Leitsatz)