© IMAGO / Westend61

Zweite Förderrichtlinie im Rahmen der Civic Innovation Platform (CIP)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat heute die neue Förderrichtlinie „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten im Spektrum der Arbeitswelt“ im Rahmen der Civic Innovation Platform (CIP) veröffentlicht. Bereits zum zweiten Mal sollen mit dem Förderprogramm die Entwicklung und Umsetzung von praxistauglichen gemeinwohlorientierten KI-Projekten finanziell unterstützt und somit konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen in der Arbeitswelt geschaffen werden.

Die Richtlinie verfolgt zudem das Ziel, die gemeinschaftliche Zusammenarbeit an gemeinwohlorientierten KI-Projekten zur Verbesserung der Arbeitswelt anzuregen und zu unterstützen. Damit sollen vor allem der menschenzentrierte Einsatz von KI gefördert und auch die Wahrnehmung von KI im Sinne ihres gemeinwohlorientierten Nutzens in der Gesellschaft und insbesondere für Beschäftigte gestärkt werden. Auf diese Weise trägt das BMAS dazu bei, die Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien für die und aus der Gesellschaft heraus voranzutreiben.

KI muss den Menschen dienen – und nicht umgekehrt. Deshalb fördern wir mit unserer CIP-Förderrichtlinie Projekte, die mit Hilfe von KI eine innovative, faire und gerechte digitale Arbeitswelt gestalten wollen.

(Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales)

Im Rahmen der Projektförderung sollen bedarfsorientierte und inklusive Angebote entwickelt und implementiert werden, die konkretes Einsatzpotenzial haben und auf andere Anforderungen anpassbar und/oder erweiterbar sind. So können etwa barrierefreie und inklusive KI-Anwendungen wie z. B. für den erleichterten Zugang zu Verwaltungsleistungen dazu beitragen, dass mehr Menschen am Arbeitsleben teilhaben können oder einen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Durch die Entwicklung und den Einsatz dieser Technologie können aber auch Arbeitsprozesse für Menschen einfacher, verständlicher und schneller oder Prozesse der öffentlichen Verwaltung flexibler, effizienter und transparenter gestaltet werden.

Antragstellung ab sofort möglich

Von heute an bis zum 26.08.2024 können sektorenübergreifende und/oder interdisziplinäre Projektverbünde ihre Anträge im Rahmen der zweiten CIP-Förderrichtlinie einreichen. Für ein Verbundprojekt können maximal bis zu 500.000 Euro aus Bundesmitteln beantragt werden; die Förderung ist bis Ende 2026 befristet. Fördervoraussetzungen sind insbesondere eine eindeutig erkennbare Gemeinwohlorientierung, der Einsatz von KI-Technologie und ein klarer Bezug zu den Handlungsfeldern des BMAS im Themenbereich Arbeit.

Hier geht es zur Förderrichtlinie!

Alle Details zur CIP-Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website der Civic Innovation Platform.

Die Civic Innovation Platform

Die Civic Innovation Platform (CIP), ein Projekt der Abteilung Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS, bietet Unterstützungsangebote für eine vertrauenswürdige, menschenzentrierte und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI-Ideen und -Projekten, die auf neue Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen in den Bereichen Arbeit und Soziales abzielen. Durch den innovativen partizipativen Ansatz der Civic Innovation Platform werden zivilgesellschaftliche, kreative und sozial-innovative Akteur*innen, die praxisnahe Kenntnisse von gesellschaftlichen und sozialen Bedarfen haben, von Beginn an in den Prozess der KI-Entwicklung und -Anwendung einbezogen. Derzeit erhalten neun gemeinwohlorientierte KI-Projekte im Spektrum der Arbeits- und Sozialpolitik des BMAS im Rahmen der ersten Förderrichtlinie eine Förderung von bis zu 500.000 Euro bis Ende 2024.

BMAS, PM v. 16.7.2024