Cum/Ex: Die gerichtliche Entscheidung, das gegen den Angeklagten gerichtete Hauptverfahren nicht in das selbständige Einziehungsverfahren überzuleiten, ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar

Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat sich in einem Beschwerdeverfahren mit der Frage beschäftigt, ob für die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Beschwerde eröffnet ist, wenn das Landgericht den Antrag ablehnt, ein wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten einzustellendes Hauptverfahren als sog. selbständiges Einziehungsverfahren zum Zwecke der Einziehung von Taterträgen fortzusetzen.

Zum Beitrag «Cum/Ex: Die gerichtliche Entscheidung, das gegen den Angeklagten gerichtete Hauptverfahren nicht in das selbständige Einziehungsverfahren überzuleiten, ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar»