Mit diesem BMF-Schreiben wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.8) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen (Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025/2026). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 (IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, 855) genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2024 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025 verwendet werden.
Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2024 und für Echtfälle ab Mai 2025 gegeben sein.
BMF, Schreiben vom 27.5.2024 – IV C 6 – S 2133- b/24/100001 :002