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BFH: Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

BFH, Urteil vom 20.2.2024 – IX R 20/23

Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2024-1429-5