Das IDW hat zum unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbaren Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Ziel des RefE ist es in erster Linie, notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen. Das IDW begrüßt diese Zielsetzung in seinem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht. Kritisch sieht das IDW, dass sich die derzeit geplanten Änderungen z. B. im UmwStG im Wesentlichen auf Verschärfungen zu Lasten der Steuerpflichtigen beschränken. Insgesamt regt das IDW an, die Chance zu nutzen, die steuerlichen Regelungen rechtssicher und anwendungsfreundlicher auszugestalten und damit Bürokratiekosten sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Steuerpflichtigen zu reduzieren. Neben den genannten allgemeinen Kritikpunkten hat das IDW im Rahmen seiner Stellungnahme noch zahlreiche Detailanmerkungen zu dem 243 Seiten umfassenden Referentenentwurf vorgetragen.
(IDW Aktuell vom 31.5.2024)
- Am 5.6.2024 ist der unter www.bundesfi nanzministerium.de abrufbare Regierungsentwurf eines JStG 2024 beschlossen worden.