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BGH: Unwirksamkeit der Vereinbarung zwischen Drittem und RA (hier: bezahlte Vermittlung einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung)

BGH, Urteil vom 18.4.2024 – IX ZR 89/23

Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die dem zugrunde liegende Vereinbarung unwirksam.

(Amtlicher Leitsatz)