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öBMF: Neues Betrugsbekämpfungsgesetz in Begutachtung – BMF stärkt fairen Wettbewerb und kämpft gegen Scheinunternehmen

In einer zunehmend globalen und digitalen Welt ändern sich auch die Betrugsmuster. Um gegen diese neuen Betrugsmuster vorgehen zu können, entwickelt die Finanzverwaltung laufend modernisierte Maßnahmen. Dazu gibt das Finanzministerium das neue Betrugsbekämpfungsgesetz in Begutachtung.

Hintergrund

Insbesondere die Nutzung von Scheinunternehmen zur Verschleierung von Geldströmen und Hinterziehung von Steuern hat in den letzten Jahren zu großen Herausforderungen für die Finanzverwaltung geführt. Seit 2014 ist die Anzahl der bescheidmäßig festgestellten Scheinunternehmen von 44 auf über 150 im Jahr 2023 gestiegen.

Dabei ist das Hauptproblem, dass seitens der Behörden erst spät die Scheinunternehmerschaft festgestellt und somit Strafsanktionen gesetzt werden können. Ziel des Paketes ist es, die Scheinunternehmerschaft früher festzustellen und ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, um Betrügerinnen und Betrüger früher und umfassender sanktionieren zu können. Bereits jetzt veröffentlicht die Finanzverwaltung auf der BMF-Homepage (https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/) die festgestellten Scheinunternehmen. Heuer wurden bereits 55 Scheinunternehmen per Bescheid festgestellt. Weiters laufen derzeit 80 Ermittlungsverfahren gegen potenzielle Scheinunternehmen.

Ziele des neuen Betrugsbekämpfungsgesetzes

– Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug

– Stärkung der Rechtssicherheit und Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen

– Sicherstellung einer effektiven Betrugsbekämpfung

Vorteile

– Verstärkter Personaleinsatz im Kampf gegen Abgaben- und Sozialbetrug

– Geplantes zusätzliches Abgabenaufkommen in Höhe von 60 Mio. Euro

– Wirtschaftsstandort wird gestärkt: Legal operierende, heimische Unternehmen profitieren durch Reduktion der Anzahl von Scheinunternehmen

Details

– Als effektive Maßnahme gegen Scheinunternehmen wird eine Sanktion für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen normiert. Mit der Einführung dieser neuen Finanzordnungswidrigkeit (und einer vorgesehenen Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro) ist aufgrund der Kurzlebigkeit der meisten Scheinunternehmen und damit einhergehender fehlender Greifbarkeit von Verantwortlichen und Vermögenswerten ein zeitnahes und wirksames Vorgehen gewährleistet.

– Scheinunternehmen und Verdachtsfälle von Scheinunternehmen sowie weitere Betrugshandlungen werden in die Sozialbetrugsdatenbank aufgenommen.

– Die Befugnisse der Finanzpolizei werden dahingehend erweitert, dass bei Vergehen gegen die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht vereinfachte Strafverfügungen ausgestellt werden können.

– Im Verfahren zur Feststellung von Scheinunternehmen werden Bestimmungen geschaffen, wonach auch im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Zustellung der Verdachtsmitteilung unmittelbar an den Rechtsträger erfolgt (und der Insolvenzverwalter informiert wird) und die Verpflichtung zur persönlichen Vorsprache eine unmittelbare Pflicht des Rechtsträgers bzw. dessen organschaftlichen Vertreters bleibt. Damit wird sichergestellt, dass ein Scheinunternehmer auch im Falle einer Insolvenz vorsprechen muss.

– Im Bereich des Finanzstrafgesetzes wird eine verfahrensbeschleunigende Maßnahme aufgenommen: Erleichterungen wie die Möglichkeit einer Zahlungserleichterung werden im Zuge der Anwendung des Verkürzungszuschlags umgesetzt, die eine häufigere Inanspruchnahme dieser finanzstrafrechtlichen Maßnahme gewährleisten. Damit werden die Finanzstrafbehörden entlastet.

– Die Bundesgeschäftsstelle des AMS wird im Hinblick auf möglichen Missbrauch von Beihilfen durch Scheinunternehmen informiert. Das AMS hat künftig auch Zugang zur Sozialbetrugsdatenbank.

– Darüber hinaus gibt es eine umfangreichere Haftung des Auftraggebers für Entgeltansprüche von Arbeitnehmern bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Einbindung von Scheinunternehmen.

Finanzminister Magnus Brunner:

„Scheinunternehmen, organisierte Schwarzarbeit und Geldwäsche bedrohen große Teile der legalen Wirtschaft. Mit dem neuen Betrugsbekämpfungsgesetz stärken wir den fairen Wettbewerb und kämpfen gegen Scheinunternehmen.“

„Scheinunternehmen befeuern organisierte Schwarzarbeit durch Scheinrechnungen. Die Finanzpolizei sorgt mit ihren regelmäßigen Kontrollen für faire Wettbewerbsbedingungen am österreichischen Wirtschaftsstandort und schützt die ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich an die Regeln halten.“

„Mit dem neuen Betrugsbekämpfungsgesetz erwarten wir rund 60 Mio. Euro an zusätzlichem Abgabenaufkommen pro Jahr.“

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher:

„Die Bekämpfung von Scheinunternehmen und illegalen Geschäftspraktiken steht im Zentrum unserer Bemühungen, den Sozialbetrug wirksam einzudämmen. Durch das neue Betrugsbekämpfungsgesetz erhält künftig auch das AMS Zugriff auf die Sozialbetrugsdatenbank und wird über den möglichen Missbrauch von Beihilfen durch Scheinunternehmen noch besser informiert.“

(Quelle: PM öBMF vom 10.5.2024)