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BFH: Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

BFH, Beschluss vom 8.5.2024 – II R 3/23

1. NV: Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht.

2. NV: Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2024-1237-2