Das EU-Parlament hat mit einer deutlichen Mehrheit für eine Verschiebung der sektorspezifischen Standards und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Unternehmen aus Drittstaaten bis zum 30.6.2026 gestimmt. Diese Entscheidung folgt einer vorläufigen Einigung, die am 7.2.2024 zwischen den Verhandlungsführern des Rechtsausschusses und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erzielt wurde, und befürwortet eine Verschiebung um zwei Jahre der Verabschiedung aller sektorspezifischen ESRS sowie der ESRS für Drittlandsunternehmen. Die Verschiebung lässt die Berichtsfristen im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) unberührt. Ursprünglich sahen die durch die CSRD geänderten Regelungen der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) vor, dass die sektorspezifischen ESRS und die ESRS für Drittlandsunternehmen bis zum 30.6.2024 in Form von delegierten Rechtsakten von der EU-Kommission verabschiedet werden sollten. Am 17.10.2023 hat die Europäische Kommission einen unter ec.europa.eu abrufbaren Vorschlag zur Änderung der Bilanz-Richtlinie hinsichtlich der Fristen für den Erlass der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen veröffentlicht. Die Kommission beabsichtigt weiterhin, Standards für acht bisher nicht näher spezifizierte Bereiche vor Ablauf der Frist zu veröffentlichen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hatte gegenüber Axel Voss als zuständigem Berichterstatter des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu den Änderungsvorschlägen Stellung genommen (s. BB 2024, 234). Die endgültige Zustimmung des Rates zur Verschiebung steht noch aus. Die PM des Europäischen Parlaments und weitere Informationen sind unter www.idw.de abrufbar.
(IDW Aktuell vom 15.4.2024)