Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen Fachlichen Hinweis „Heterogene Bilanzierungsregeln der öffentlichen Hand und Aussagekraft des Bestätigungsvermerks“ (Sitzungsberichterstattung vom 26.5.2020) aktualisiert und in einen IDW-Praxishinweis überführt. Damit sollen die Überlegungen des ÖFA zur kommunalen Doppik als Teil der offiziellen IDW-Verlautbarungen einem breiteren Adressatenkreis zugänglich werden, z. B. in der Loseblattsammlung oder in der Datenbank der IDW-Verlautbarungen, zu beziehen über den IDW Verlag. Der IDW-Praxishinweis 1/2020 wird im Januar veröffentlicht.
(IDW Aktuell vom 7.12.2020)