Die seit langem von den Bundesländern beschlossene Neuregelung zur Bewertung sogenannter Share Deals wird offensichtlich von Seiten des Bundes blockiert. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, sieht keine Neuregelung mehr vor. Damit bleibt der Bund nicht nur hinter der Abstimmung der Länder zurück, sondern er behindert laut Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz den Versuch, Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer einzudämmen.
Bereits im Juni 2018 hatten die Bundesländer auf ihrer Finanzministerkonferenz beschlossen, dass künftig bei Share Deals das Beteiligungsquorum von 95 auf 90 Prozent abgesenkt werden solle. Neben der Absenkung sollten auch zahlreiche weitere Einzelmaßnahmen dazu beitragen, diese Art der Steuergestaltungen zu erschweren.
Bei solchen Steuergestaltungen verbleibt das Grundstück im Eigentum einer Gesellschaft, die dahinterstehenden Anteilseigner werden aber zu wesentlichen Anteilen ausgetauscht. Somit ändert sich zwar die faktische Verfügungsgewalt, aber nicht der Eigentümer im rechtlichen Sinne. Diese Art von Share Deals dienen häufig der Umgehung der Grunderwerbsteuer.
Für Metropolen wie Berlin haben diese Manöver oft drastische Folgen. Share Deals führen zu Steuermindereinnahmen in erheblichem Umfang. Außerdem ist es nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet wird, während die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen nicht selten unter Umgehung der Grunderwerbsteuer gestaltet wird.
Eine Absenkung des Beteiligungsquorums würde erheblich dazu beitragen, die Spekulation mit Grundstücken effektiver zu bekämpfen. Denn sie hätte steigende Transaktionskosten für die Erwerber zur Folge, würde also diese Konstruktionen deutlich verteuern. Senator Dr. Matthias Kollatz: „Es ist unverständlich, dass CDU und CSU im Koalitionsausschuss auf Bundesebene den längst gefassten Länderbeschluss blockieren. Ein seit langem vereinbartes, wirkungsvolles Vorgehen gegen missbräuchliche Share-Deal-Konstruktionen wird so unmöglich. Das ist aber weder im Interesse der Länder noch kann es im Interesse des Bundes sein.“
(Quelle: PM SenFin Berlin Nr. 20-023 vom 9.12.2020)