Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat am 2.12.2020 gegenüber dem IASB zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen – Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (DP/2020/1 ) Stellung genommen. Ausdrücklich spricht sich die WPK für die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwill aus, da der Impairment-Test sehr ermessensbehaftet ist, Wertminderungen oftmals erst mit deutlicher Verzögerung erfasst werden und die Kosten den Nutzen des Impairment-Tests übersteigen. Insgesamt hätten die letzten Jahre gezeigt, dass sich die Buchwerte der Goodwills nicht wie ursprünglich erwartet abgebaut haben. Im Gegenteil: Die Buchwerte nähmen seit Einführung des Impairment-Only-Approach infolge der Überarbeitung des IAS 36 im Jahr 2004 kontinuierlich zu. Daher ist die WPK der Auffassung, dass die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills trotz aller ebenfalls festgestellten Schwächen eine pragmatische, kostengünstigere und standardisierte Konvention für die Folgebilanzierung des Goodwills darstellen könnte.
(Neu auf WPK.de vom 8.12.2920)