Die Europäische Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten kürzlich einen Kompromiss darüber erzielt haben, die EU-Steuertransparenzvorschriften auf digitale Plattformen auszuweiten. Damit wird sichergestellt, dass alle, die mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf Plattformen Geld verdienen, einen gerechten Anteil am Steueraufkommen leisten. Der Einigung ging ein Vorschlag der Kommission voraus, der im Juli im Rahmen des Aktionsplans für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie vorgelegt wurde. Mit dem Vorschlag für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC 7) wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten automatisch Informationen über die von Verkäufern auf digitalen Plattformen erzielten Einnahmen austauschen, und zwar unabhängig davon, ob sich die Plattform in der EU befindet oder nicht. Dadurch können die nationalen Behörden nicht nur ermitteln, in welchen Fällen Steuern entrichtet werden sollten, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Plattformen verringern, die häufig mehreren unterschiedlichen nationalen Meldepflichten unterliegen. Der Vorschlag konsolidiert und präzisiert – beispielsweise durch gemeinsame Steuerprüfungen – auch die Vorschriften in anderen Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Steuermissbrauch zu bekämpfen.
(Quelle: PM Europäische Kommission IP/20/2253 vom 1.12.2020)