Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber Axel Voss als zuständigem Berichterstatter des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu Änderungsvorschlägen im Hinblick auf die zeitliche Verschiebung der sektorspezifischen ESRS in einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben Stellung genommen. Das IDW betont, dass – unabhängig von der zeitlichen Verschiebung – sichergestellt werden muss, dass die späteren Berichtsanforderungen der sektorspezifischen ESRS nicht überbordend gestaltet werden. Insbesondere dürfen die im Rahmen der Finalisierung des ersten Satzes der ESRS erreichten Vereinfachungen durch die sektorspezifischen ESRS nicht rückgängig gemacht werden. Weiterhin weist das IDW darauf hin, dass Unternehmen bereits auf Basis des ersten, sektorunabhängigen Satzes der ESRS verpflichtet sind, die für ihren Sektor relevanten und für die Interessengruppen wesentlichen Informationen offen zu legen. Dass bislang noch keine sektorspezifischen ESRS veröffentlicht wurden, führt allein nicht dazu, dass Prüfer einen modifizierten Prüfungsvermerk abgeben. Wie in allen Fällen ist zu prüfen, ob das berichterstattende Unternehmen seiner Verantwortung zur Offenlegung der relevanten und wesentlichen Informationen nachkommt. Die Europäische Kommission hatte am 17.10.2023 einen unter ec.europa.eu abrufbaren Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten veröffentlicht. Am 15.12.2023 hatten Abgeordnete des Rechtsausschusses 15 Änderungsvorschläge zu diesem Vorschlag unterbreitet. Weiterführend verweist das IDW auf die unter www.idw.de abrufbare IDW-Stellungnahme zur Rationalisierung der Berichtspflichten vom 30.11.2023.
(IDW Aktuell vom 18.1.2023)