Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag (20/9730), die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten. Deutschland gelte international als Geldwäscheparadies, in dem es Kriminellen viel zu leicht und viel zu oft gelingt, die aus ihren kriminellen Handlungen gewonnenen Gelder zu Zwecken der Geldwäsche und der Vermögensverschleierung in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, schreiben die Abgeordneten.
Sie fordern die Bundesregierung auf, die bisher über Polizei- und Zollbehörden zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität, des Schmuggels und der Sanktionsdurchsetzung zu einer geschlossenen und schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zu bündeln und eine gesetzliche Regelung zur Durchführung von administrativen Vermögensermittlungsverfahren zu schaffen, die die neu geschaffene Zollpolizei zum Aufspüren und zur Sicherung von verdächtigen Vermögensgegenständen sowie Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft ermächtigt.
Zudem fordern sie verschärfende Vorkehrungen gegen den Missbrauch des deutschen Finanzsystems und der deutschen Wirtschaft zur Finanzierung von Terrorismus sowie von terroristischen Organisationen und deren Unterstützern im In- und Ausland. Dazu solle unter anderem der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung ausgeweitet werden, dass dieser grundsätzlich jegliche vorsätzliche Finanzierung von terroristischen Vereinigungen und Zwecken, unabhängig vom Wissen oder der Absicht in Bezug auf konkrete Straftaten, umfasse.
Regelungsbedarf sehen die Abgeordneten auch bei Kryptowährungen, dem Ankauf von Immobilien, der Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank und der Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten der deutschen Nachrichtendienste und ihrer gemeinsamen Zentren mit ausländischen Partnern.
(Quelle: hib 951/2023 vom 14.12.2023)