Die Analyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarkts für das Jahr 2019 der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), die unter www.wpk.de/marktstrukturanalyse/ abrufbar ist, zeigt, dass der Anteil der Abschlussprüfungsleistungen an den bei kapitalmarktorientierten Unternehmen erzielten Gesamthonoraren in den Jahren 2017–2019 zugenommen hat. Die Gesamthonorare der Wirtschaftsprüferpraxen, die kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. d. § 264d HGB prüften, betrug 2019 circa 781 Mio. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen etwa 585 Mio. Euro. Damit stellten im Berichtsjahr 2019 durchschnittlich 74,9 % (2018: 70,9 %; 2017: 62,4 %) der Gesamthonorare Honorare für Abschlussprüfungsleistungen dar. Der Vergleich zu den Vorjahren dokumentiert die Entwicklung, dass zunehmend mehr Prüfungsleistungen in dem untersuchten Bereich erbracht werden. Darüber hinaus ist eine stetig steigende Zahl der im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirt-schaftsprüferpraxen zu verzeichnen. Ende 2019 waren 845 Wirtschaftsprüferpraxen (2018: 822, 2017: 803) in 446 Netzwerken (2018: 424, 2017: 411) registriert. Außerdem erläutert die Analyse, dass insgesamt 430 Wirtschaftsprüferpraxen Abschlüsse von 2626 dem Kapitalmarkt nahestehenden Unternehmen prüften. 68 dieser Praxen haben Abschlussprüfungen bei 1012 Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a HGB durchgeführt. Weitere Untersuchungsergebnisse:
– Zwischen 2018 und 2019 hat die WPK 44 Prüferwechsel bei kapi-talmarktorientierten Unternehmen festgestellt. Davon blieb in 20 Fäl-len das jeweilige Prüfungsmandat innerhalb der Gruppe der „Big Four“-Gesellschaften Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers. Fünf Mandate blieben innerhalb der Gruppe von Gesellschaften mittlerer Größe und drei Prüfungen innerhalb der Gruppe kleiner Praxen. Neun Abschlussprüfungsmandate haben von einer größeren hin zu einer kleineren Gesellschaft rotiert. Bei sieben Fällen fand eine Rotation in die umgekehrte Richtung statt. Die Prüfungen wechselten also in beide Richtungen.
– Die Zahl der kapitalmarktorientierten Unternehmen i. S. v. § 264d HGB ist nicht weiter rückläufig.
– Bei Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen verteilten sich 95,4 % der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen auf die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
– Die Bereitschaft zur Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer und damit die Teilnahme am Qualitätskontrollverfahren nimmt mit der Größe der WP-Praxis zu, auch wenn die Anzahl der als Abschlussprüfer registrierten WP-Praxen zurückgegangen ist.
(PM WPK vom 11.11.2020)