Der o. g. Gesetzesentwurf wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Die Bundessteuerberaterkammer nimmt dies zum Anlass, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Bundessteuerberaterkammer unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung zu schaffen. Auch wenn im Bereich des Steuerwesens bereits erhebliche Digitalisierungserfolge, wie beispielsweise die Schaffung der Steuerberaterplattform sowie des ELSTER-Systems, zu verzeichnen sind, ist von einer vollumfänglichen Digitalisierung steuerlicher Prozesse noch nicht zu sprechen.
Zum Beitrag «Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer»