BMWi/KfW: KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen

Angesichts des dynamischen Infekti-onsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie ver-längert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.6.2021, um Unternehmen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu ver-sorgen. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grund-lagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden. Seit dem 9.11.2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300 000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfällig-keitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bmwi.de, www.bundesfinanzministerium.de und www.kfw.de..

(PM BMWi/BMF/KfW vom 6.11.2020)