Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Dr. Sandra Wullenkord, Arbeitsgericht Paderborn, mit Wirkung vom 1. September 2023 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Frau Dr. Wullenkord, geboren 1986 in Bielefeld, wurde im Jahr 2014 promoviert. 2015 legte sie in Düsseldorf die Zweite juristische Staatsprüfung ab und trat im Februar 2016 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Dort war sie bei den Arbeitsgerichten Paderborn, Bielefeld und Hamm eingesetzt. Frau Dr. Wullenkord war von Juni 2019 bis August 2021 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seit September 2021 war sie wieder am Arbeitsgericht Paderborn tätig.
Das Präsidium hat Frau Dr. Wullenkord dem Siebten Senat zugeteilt. Der Siebte Senat ist im Wesentlichen zuständig für das Befristungsrecht sowie das formelle Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht.
Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.
(PM Nr. 37/23 v. 1.9.2023)