Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist in Kraft getreten. Es schreibt für größere Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten die Einrichtung sog. interner Meldestellen verpflichtend vor. Bei Nichtbeachtung können empfindliche Bußgelder drohen. Die Einrichtung von Meldestellen kann daher abhängig von der Kanzleigröße ggf. auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater relevant sein. Der DStV gibt erste Hinweise zur Umsetzung in der Praxis.