Die Verantwortung des Abschlussprüfers bei der Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist einer der wichtigsten Aspekte der Abschlussprüfung. Daher begrüßt das IDW in einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben viele Aspekte der aktuellen Überarbeitung des ISA 570 (Exposure Draft: Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised 202X) Going Concern and Proposed Conforming and Consequential Amendments to Other ISAs). In seiner Stellungnahme an das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) schlägt das IDW weitere Verbesserungen vor. Diese betreffen die Risikobeurteilung sowie die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers zu jenen des Managements, auch in Bezug auf den Bestätigungsvermerk. Als problematisch schätzt das IDW den Vorschlag des IAASB ein, die Betrachtungsperiode für die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu ändern. Nach Auffassung des IDW steht dies nicht im Einklang mit einigen Rechnungslegungsnormen.
(IDW Aktuell vom 6.9.2023)