Zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Modernisierung Europas wurde 2021 durch die Europäische Union das einmalige Aufbauinstrument „Next Generation EU“ eingerichtet. Die ARF stellt dabei mit einem Volumen von 672,5 Mrd. Euro das größte Element dar. Die für den Einsatz der Mittel vorgesehenen Maßnahmen sind im DARP dargestellt. Sie ergänzen die Antwort der Bundesregierung auf finanz- und wirtschaftspolitische Herausforderungen.
Nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2021/241 zur Einrichtung der ARF wurde der maximale finanzielle Beitrag für alle Mitgliedstaaten aktualisiert. Um der Aktualisierung Rechnung zu tragen, muss ein erweiterter Aufbau- und Resilienzplan vorlegt werden. Der Beschluss schafft damit die Voraussetzung, weitere Mittel in Höhe von 2,4 Mrd. Euro abzurufen.
Die Erweiterung wird nun zeitnah an die Europäische Kommission übersandt.
Die Erweiterung umfasst die Aufstockung der bestehenden Maßnahmen „Unterstützung der Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur“ und „Unterstützung für den Austausch des privaten Fuhrparks“ sowie die neue Maßnahme „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“. Damit stärkt sie die klimaneutrale Transformation der Mobilität und der Energieversorgung.
(Quelle: PM BMF Nr. 14/2023 vom 30.8.2023)