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BAG: Gemeinsamer Betrieb – Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

Das BAG hat mit Beschluss vom 24.5.2023 – 7 ABR 8/22 – wie folgt entschieden:

Ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts über einen Streitgegenstand auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Rechtsbeschwerdebegründung alle Erwägungen angreifen. Fehlt es an einer erkennbaren inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem von mehreren selbstständig tragenden Gründen, ist die Rechtsbeschwerde in Bezug auf diesen Streitgegenstand unzulässig.

BetrVG § 1 Abs. 2; ArbGG § 94 Abs. 2 Satz 2

(Orientierungssatz)