Der BFH hat mit Urteil vom 28.6.2023 – VI R 28/21 – entschieden:
NV: Die fehlende Insolvenzsicherung und das damit einhergehende Risiko des (Wert-)Verlusts eines vom Arbeitgeber nicht erfüllten Lohnanspruchs führen nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.
(Amtlicher Leitsatz)