Die EU-Kommission hat Amazon von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen auf Online-Einzelhandelsmärkten gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Die EU-Kartellwächter werfen Amazon vor, nicht öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch für das eigene, in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Händlern stehende Einzelhandelsgeschäft zu nutzen. Ferner hat die Kommission ein zweites förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Amazon eigene Angebote und Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen („Versand-durch-Amazon“), bevorzugt behandelt. Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, würde in beiden verfahren ein Verstoß gegen Art. 102 AEUV vorliegen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist. Die Verfahren werden ergebnisoffen geführt.
(Meldung EU-Kommission von 10.11.2020)