-tb- Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat das Dokument “COVID-19: Verschiebung des Inkrafttretens“ veröffentlicht, das den Zeitpunkt des Inkrafttretens der kürzlich veröffentlichten Standards und Änderungen der IPSAS um ein Jahr auf den 1.1.2023 verschiebt. Als Reaktion auf die globale COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Herausforderungen soll diese Verlautbarung den Interessengruppen zusätzliche Umsetzungszeit verschaffen. Die betroffenen Standards und Änderungen sind:
• IPSAS 41 Finanzinstrumente;
• IPSAS 42 Sozialleistungen;
• Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IPSAS 36) und Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IPSAS 41);
• Kollektive und individuelle Leistungen (Änderungen an IPSAS 19);
• Verbesserungen an den IPSAS 2019.
Die vollständige Pressemitteilung ist unter https://www.ipsasb.org/publications/covid-19-deferral-effective-dates abrufbar.