Der BFH hat mit Urteil vom 16.6.2020 – VIII R 37/18 entschieden:
Die Befreiungsvorschrift des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG bestimmt die gemeinsame Hauptwohnung von Eheleuten unter Rückgriff auf das Melderecht. Maßgeblich ist, ob die melderechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer gemeinsamen Hauptwohnung vorliegen, nicht aber, ob eine Meldung als Hauptwohnung tatsächlich erfolgt ist.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext:BB-ONLINE BBL2020-2581-4