Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind bisher insgesamt 26 921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6734) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6503). Das BZSt habe dem BMF inzwischen Informationen über 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle übermittelt, bei denen rechtspolitischer Handlungsbedarf identifiziert worden sei. Den Informationen über diese 24 Steuergestaltungsmodelle würden insgesamt 4 268 einzelne Mitteilungen zugrunde liegen. Die im Zusammenhang mit der Einführung der Mitteilungspflichten entstandenen Kosten werden mit 44,5 Mio. Euro angegeben.
(Quelle: hib 358/2023 vom 12.5.2023)