Am 3.5.2023 hat das DRSC seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zur Konsultation zweier delegierter Verordnungen zur EU-Umwelttaxonomieverordnung (VO [EU] 2020/852) übermittelt. Das DRSC fokussiert sich bei seiner Stellungnahme auf die Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen und somit auf die Überarbeitungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178. In der Stellungnahme spricht sich das DRSC wiederholt für Klarstellungen und Erleichterungen aus. Zudem werden folgende übergreifende Themen angesprochen:
- die Einrichtung eines speziellen Kommunikationskanals, damit Unternehmen die Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und die Überarbeitung bestehender Vorgaben standardisiert an die Europäische Kommission kommunizieren können,
- klare Anforderungen, die wenig Raum für Interpretationsunsicherheiten lassen und
- frühzeitige Ankündigung neuer Vorschriften und Klarstellungen, um die Planbarkeit für Ersteller der Taxonomieangaben zu verbessern.
Das DRSC wird sich weiterhin mit den Entwicklungen zur EU-Umwelttaxonomie befassen. Es hat mit seinen Mitgliedsunternehmen bisher elf Anwenderforen zur EU-Umwelttaxonomie durchgeführt, wobei die Anwenderforen noch dieses Jahr fortgesetzt werden sollen. Die in den Anwenderforen diskutierten Probleme und Lösungsansätze wurden in Form von Eingaben an die Europäische Kommission weitergeleitet. Ein Teil der in den Eingaben angesprochen Themen wird auch in den von der Europäischen Kommissionen veröffentlichen FAQ-Dokumenten behandelt. Zusätzliche Informationen und ein DRSC-Briefing Paper zu den Berichtspflichten finden sich auf der einschlägigen DRSC-Projektseite.