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BFH: Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b ErbStG

BFH, Urteil vom 1.2.2023 – II R 36/20

Geleistete Anzahlungen sind jedenfalls dann keine „anderen Forderungen“ i.S. von § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG a.F., wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2023-1046-1