Der Bundesrechnungshof hat die Zusammenarbeit von Zoll- und Steuerbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung geprüft und den Deutschen Bundestag dazu beraten. Er hat festgestellt, dass der Datenaustausch zwischen den Behörden rechtlich und technisch erhebliche Mängel aufweist. Es fehlt schon die technische Infrastruktur, um die gesetzlich geforderte Zusammenarbeit effektiv umzusetzen. Die beteiligten Behörden von Zoll und Steuern, haben keine gemeinsame Plattform, über die sie sich informieren und Daten sicher austauschen können. Im Ergebnis werden Daten z. B. persönlich auf Speichermedien übergeben oder ausgedruckt, in Papierform verschickt und beim Empfänger wieder digitalisiert. Daher ist nicht auszuschließen, dass in vielen Fällen auf den notwendigen Datenaustausch verzichtet wird.
(Quelle: Bundesrechnungshof, PM v. 13.10.2020)
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