BFH, Urteil vom 15.12.2022 – VI R 44/20
Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen ‑‑hier: Treibstoffkosten‑‑ schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus.
(Amtlicher Leitsatz)
BB-ONLINE BBL2023-471-3