Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 wird die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Regine Winter in den Ruhestand treten.
Frau Dr. Regine Winter, geboren 1957 in Nienburg/Weser, studierte zunächst Sozialarbeit/Sozialpädagogik an der Evangelischen Fachhochschule in Hannover und legte dort 1982 ihr Diplom ab. Danach studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Bremen und wurde im Jahr 1997 promoviert. 1996 trat sie in den Richterdienst des Landes Brandenburg ein. Sie wurde als Richterin am Arbeitsgericht Cottbus tätig. Im Anschluss an eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Brandenburg war sie in den Jahren 2000 und 2001 als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesarbeitsgericht tätig. Anschließend wurde sie an den damaligen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften als Rechtsreferentin entsandt.
Frau Dr. Winter wurde im Februar 2009 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht berufen und dem Vierten Senat zugeteilt. Im Jahr 2014 wechselte sie in den Achten Senat. Seit 2015 war sie stellvertretende Vorsitzende. Frau Dr. Winter hat die Rechtsprechung des Achten Senats maßgeblich mitgeprägt. Sie war insbesondere an grundlegenden Entscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zum Betriebsübergangsrecht und zum Entgelttransparenzgesetz beteiligt. In die Zeit ihrer Tätigkeit fielen zudem eine Reihe von Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu Fragen der Auslegung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union und der Datenschutzgrundverordnung.
Seit dem Jahr 2018 hat Frau Dr. Winter das Bundesarbeitsgericht bei den Treffen internationaler Juristenvereinigungen vertreten. Als langjähriges Mitglied des Richterrats, zuletzt als dessen Vorsitzende, hat sich Frau Dr. Winter über Jahre für die Belange der Richterschaft engagiert eingesetzt. Sie genießt im Richterkollegium Respekt und hohe Wertschätzung. Das Bundesarbeitsgericht verliert mit ihr eine anregende, vielseitige und profilierte Richterpersönlichkeit.
Erfurt, 22. Dezember 2022
(PM Nr. 49/22 vom 22.12.2022)