Der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich unter Berücksichtigung der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds mit ausgewählten Fragen zur Bilanzierung und Berichterstattung nach HGB zum Abschlussstichtag 31.12.2022 bei Instituten beschäftigt und hierzu einen neuen Fachlichen Hinweis verabschiedet. Der Hinweis skizziert die engen Voraussetzungen für Umwidmungen in das Anlagevermögen, thematisiert sog. Management Adjustments im Rahmen der Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7 und ein greift einzelne Aspekte der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs nach IDW RS BFA 3 n.F. auf.
• Fachlicher Hinweis des IDW Bankenfachausschusses (BFA)
(IDW Aktuell vom 30.11.2022)