Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b UStG; Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts – abgegeben.
Anhand der Struktur juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die sowohl wirtschaftlich als auch nichtwirtschaftlich tätig sein können, ergeben sich Anwendungsfragen zum Vorsteuerabzug. Das vorgesehene BMF-Schreiben geht auf den Vorsteuerabzug in verschiedenen Konstellationen ein und schafft Vereinfachungsregelungen für die öffentliche Hand.
Das IDW begrüßt es, Vereinfachungen für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand zu schaffen. Im Rahmen der Stellungnahme an das BMF wird angeregt, weitergehende Klarstellungen und Definitionen an verschiedenen Stellen des BMF-Schreibens für die Rechtsanwender aufzunehmen.
Beispielsweise wird in dem Entwurf auf „abgrenzbare Einrichtungen“ eingegangen. Als Beispiel einer abgrenzbaren Einrichtung wird die Behörde genannt. Dazu wird empfohlen, die Voraussetzungen einer „abgrenzbaren Einrichtung“ darzustellen. Auch die Begriffe „unverhältnismäßiger Aufwand“ und „ohne besondere Schwierigkeiten“ werden im Zusammenhang mit der Wahl der Vorsteueraufteilungs-Methode verwendet. Eine Definition der Begriffe wird empfohlen.
Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Vereinfachungsregelung bei den unentgeltlichen Wertabgaben von teilunternehmerisch genutzten Leistungen vor. Das IDW schlägt die Ausweitung der Vereinfachungsregelung auch auf unentgeltliche Wertabgaben von ausschließlich unternehmerisch genutzten Leistungen vor.
(IDW Aktuell vom 17.11.2022)